AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden

1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen: 


1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern LD Visuals e. U. ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.

1.2. LD Visuals e. U. erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch LD Visuals e. U. be- kannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so be- rührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlosse- nen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmungen ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

nter a1.4. Angebote von LD Visuals e. U. sind freibleibend und unverbindlich. Die BetreibeTAKTDATEN:


2. Urheberrechtliche Bestimmungen: 

2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen LD Visuals e. U. zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrückli- cher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das aus- drücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflich- tet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: (c) LD Visuals. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffent- lichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.

2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung von LD Visuals e. U. . Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, LD Visuals e. U. bekannten Vertragszweck erforderlich ist.

2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.

2.5 Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotograf die Webadresse mitzuteilen.


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This is a 3. Eigentum am Filmmaterial – Archivierung: 

3.1.1 Analoge Fotografie:

Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.): steht LD Visuals e. U. zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufnahmen ins Eigentum. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von LD Visuals e. U.. Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertragspartner nur leih- weise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verfügung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

3.1.2 Digitale Fotografie: Das Eigentum an den Bilddateien steht LD Visuals e. U. zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddatei- en besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, von LD Visuals e. U. hergestellte Bild- dateien. Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.

3.2 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftragge- bers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom, oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer be- sonderen Vereinbarung zwischen LD Visuals e. U. und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.

3.3 LD Visuals e. U. wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von zehn Jahren archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu. dem Begriff „Vtlicher“ ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so können der Verantwortliche bzw. die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.


4. Kennzeichnung:  

4.1 LD Visuals e. U. ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeig- net erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Hersteller- bezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.

4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbe- zeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertra- gung erhalten bleibt und LD Visuals e. U. als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. 


5. Nebenpflichten: 

5.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustim- mung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält LD Visuals e. U. diesbe- züglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. LD Visuals e. U. garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).

5.2 Sollte LD Visuals e. U. vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Licht- bilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hiezu berechtigt ist und stellt LD Visuals e. U. von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.

5.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist LD Visuals e. U. berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftragge- bers. 


6. Verlust und Beschädigung: 

6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet LD Visuals e. U. – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet LD Visuals e. U. nur für Vorsatz und grobe

Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederho- lung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; LD Visuals e. U. haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthalts- spesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leich- ter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

6.2 Punkt 6.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern. 


7. Vorzeitige Auflösung: 

LD Visuals e. U. ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulö- sen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung von LD Visuals e. U. weder Vorauszahlungen noch eine taug- liche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14tägigen Nachfrist weiters verzögert wird, bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. 


8. Leistung und Gewährleistung: 

8.1 LD Visuals e. U. wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist LD Visuals e. U. hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der an- gewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

8.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet LD Visuals e. U. nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von LD Visuals e. U. liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisi- ten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..

8.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

8.5 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt entsprechend.

8.6 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 6.1 entsprechend.

8.7 Allfällige Nutzungsbewilligungen von LD Visuals e. U. umfassen nicht die öffentliche Aufführung von Tonwerken in jedweden Medien. 


9. Werklohn / Honorar: 

9.1 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht LD Visuals e. U. ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar, zu.

9.2 Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Ver- wertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.

9.3 Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspe- sen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch LD Visuals e. U. erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.

9.4 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.

9.5 Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnah- mehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Auf- wand oder einen solchen Besprechungsaufwand.

9.6 Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, steht LD Visuals e. U. mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminveränderungen (z. B. aus Gründen der Wetterlage) ist ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.

9.7 Das Netto-Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

9.8 Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von LD Visuals e. U. sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit den Forderungen von LD Visuals e. U. stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Fotograf anerkannt wurden. 


10. Lizenzhonorar: 

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht LD Visuals e. U. im Fall der Er- teilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu. 


11. Zahlung: 

11.1 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 35% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar – falls es für den Vertrags- partner bestimmbar ist – nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungs- fall gilt die Zahlung erst mit Verständigung von LD Visuals e. U. vom Zahlungseingang als erfolgt.

11.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist LD Visuals e. U. berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

11.3 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist LD Visuals e. U. – unbeschadet übersteigender Scha- denersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.

11.4 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor. 


12.Storno: 

12.1 Der Vertragspartner trägt bei vorzeitiger Auflösung der Beauftragung (Punkt 9.6) die Stornokosten zu den unten angeführten Konditionen:

* bis 30 Tage 25% des Gesamtbetrages laut Kostenvoranschlag

* bis 14 Tage 50% des Gesamtbetrages laut Kostenvoranschlag

* bis 7 Tage 75% des Gesamtbetrages laut Kostenvoranschlag * bis 3 Tage 100% des Gesamtbetrages laut Kostenvoranschlag

12.2 Bei Beauftragung von Hochzeiten werden die Stornobedingungen mit dem Vertragspartner in ge- sonderten Verträgen vereinbart.

12.3 Im Fall von Punkt 9.6 werden die Kosten für bereits geleistete organisatorische Aufwände oder Besprechungsaufwände dem Vertragspartner zur Gänze, auch wenn diese nicht im Kostenvoranschlag gesondert angeführt wurden, laut den jeweils gültigen Preislisten in Rechnung gestellt. 


13. Datenschutz: 

bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisun- gen, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Weiters ist der Vertragspartner ein- verstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Der Vertragspartner nimmt folgende Datenschutzmitteilung, soferne diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigt, dass LD Visuals e. U. damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat: LD Visuals e. U. als Verantwortlicher verarbeitet de personenbezo- genen Daten des Vertragspartners wie folgt:

13.1. Zweck der Datenverarbeitung: LD Visuals e. U. verarbeitet die unter Punkt 13.2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausfüh- rung des geschlossenen Vertrages und / oder der vom Vertragspartner angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken von LD Visuals e. U., darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die eigene Werbezwecke von LD Visuals e. U..

13.2. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:

LD Visuals e. U. verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen.

13.3. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners:

Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des Vertragspartners, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, auf Anfrage des Vertragspartners namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Vertragspartner bestehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte.

13.4. Speicherdauer: Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden von LD Visuals e. U. nur solange aufbe- wahrt, wie dies von vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Ver- jährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.

13.5. Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten: Nach geltendem Recht ist der Vertragspartner unter anderem berechtigt * zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten LD Visuals e. U. gespeichert hat um Ko- pien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder selbst – zu erhalten * die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verar- beitet werden, zu verlangen * von LD Visuals e. U. zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezo- genen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken * unter bestimm- ten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen * Datenübertragbarkeit zu verlangen * die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und * bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben.

13.6. Kontaktdaten des Verantwortlichen: Sollte der Vertragspartner zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen

haben, kann sich dieser an den ihm namentlich und anschriftlich bekannten Fotografen wenden. 


14. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken von LD Visuals e. U..: 

LD Visuals e. U. ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – be- rechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertrags- partner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken von LD Visuals e. U. seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbeson- dere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB. Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestim- mungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken von LD Visuals e. U. verarbeitet werden. 


15. Schlussbestimmungen: 


15.1 Für alle gegen einen Vertragspartner LD Visuals e. U., der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnli- chen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäf- tigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

15.2. Allfällige Regressforderung, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der

Produkthaftung im Sinne des PHG gegen den Fotografen richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von LD Visuals e. U. verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Liegen die Voraussetzungen des Artikels 5 Abs.2 des Europäischen Schuldvertragsüberein- kommens (EVÜ), nicht aber ein Fall des Artikels 5 Abs.4 in Verbindung in Abs.5 EVÜ vor, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Vertragspartner der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

15.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von LD Visuals e. U. auftragsgemäß herge- stellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).